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Gesetzliche Krankenversicherung

Für viele ohne Alternative

Auch wenn das Bild der gesetzlich Krankenversicherten als Patienten zweiter Klasse ein Zerrbild ist, kommt es doch nicht von ungefähr. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung, die eine Wahlversicherung ist, sind die Kassen für die meisten Mitglieder ein Zwangsversicherung. Wer als Angestellter weniger als 4.000 Euro im Monat verdient, hat gar keine andere Wahl, als sich gesetzlich zu versichern.

Während die privaten Krankenversicherer einen Wust aus verschiedenen Versicherungen mit unterschiedlichen Leistungen anbieten, hat jedes Kassenmitglied grundsätzlich denselben Leistungsanspruch. Ab 2009 werden zusätzlich noch die Gebühren vereinheitlicht, so dass sich die Angebote der verschiedenen Kassen weiter angleichen werden. Die Beitragshöhe ist dann nicht mehr von der gewählten Versicherung abhängig, sondern nur noch von der Höhe des Arbeitslohns.

Der Gesundheitsfonds

Zusammen mit dem Einheitsbeitragssatz wird ab 2009 der Gesundheitsfonds Einzug in das deutsche Gesundheitssystem nehmen. Das heißt, in Zukunft fließen die Beiträge der Versicherten nicht mehr direkt an die Kassen, sondern an den Fonds, der dann wiederum den Einheitssatz an die Kassen weiterleitet. Eine Differenzierung zwischen den Versicherern ist dann nur noch über Zusatzleistungen und Rückvergütungen an die Versicherungsnehmer möglich.

Versicherungswechsel

Zwar ist für die meisten Versicherten die gesetzliche Krankenversicherung eine Pflichtversicherung, aber die Wahl zwischen den verschiedenen Anbietern steht ihnen frei. Voraussetzung zum Kassenwechsel ist allerdings, dass man bereits seit mindestens 18 Monaten bei seinem derzeitigen Versicherer ist, zudem gibt es eine zweimonatige Frist, bevor die Kündigung wirksam wird. Zusätzlich existiert bei Beitragserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht, die Fristen sind hierbei unwirksam.

Wer sich aufgrund steigender Kosten im Laufe seines Lebens dafür entscheidet, von einer privaten zur gesetzlichen Versicherung zu wechseln, muss ebenfalls einige Stolperfallen beachten: Wer bereits 55 Jahre alt ist, dem bleibt der Zutritt verwehrt. Genauso geht es Arbeitnehmern, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von zur Zeit 5.300 Euro (West; 4.500 Euro Ost) liegt.



Schlagwörter: Gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Versicherungswechsel, Gesundheitsfonds, Versicherung



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