Tierhalterhaftpflicht: Hund, Esel, Pferd
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Tierhalterhaftpflicht

Hund, Esel, Pferd

Analog zur normalen privaten Haftpflichtversicherung gibt es eine, ebenfalls nicht gesetzlich vorgeschriebene, Haftpflichtversicherung für Tierhalter. Notwendig wird sie, da die reguläre Haftpflichtversicherung nicht für Schäden aufkommt, die durch größere Haustiere verursacht werden.

Die meisten Haustiere sind bereits durch die normale private Haftpflichtversicherung abgesichert, lediglich größere und damit natürlich auch gefährlichere Tiere müssen extra versichert werden. Dies gilt für Hunde, Pferde, Esel, Ponys und Rinder. Rinder und Reittiere befinden sich bekanntermaßen eher selten im Privatbesitz, daher ist die mit Abstand wichtigste und am weitesten verbreitete Tierhalterhaftpflichtversicherung die für Hunde.

Funktionsweise der Tierhalterhaftpflichtversicherung

Damit das durchgehende Pferd und der beherzt zubeissende Hund keine unerwarteten Zusatzbelastungen in Form von Schmerzensgeldforderungen und Schadensersatzansprüchen verursachen, bietet sich als Schutz eine Tierhalterhaftpflichtversicherung an. Beachtet werden sollte, dass jedes Tier einzeln versichert werden muss, lediglich Jungtiere werden für eine kurze Zeit über ihr Muttertier mitversichert. Je nach Versicherung gilt der Versicherungsschutz nur für den Tierhalter, oder auch zeitweise für Tierhüter, wichtig für denjenigen, der seinen Hund von einem Hundesitter ausführen lässt.