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Bank of Scotland - Tagesgeld


Einlagensicherungssysteme in Deutschland und im Ausland

In der Vergangenheit lag der Fokus bei Anlageentscheidungen wie in Tagesgeld oder Festgeld meist allein auf der Rendite. In Zeiten der Krise wurde plötzlich auch die Sicherheit der Einlagen ein wesentliches Kriterium bei der Auswahl der richtigen Bank. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Einlagensicherungssysteme im In- und Ausland.


 Gesetzliche Einlagensicherung im In- und Ausland
 Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
 Einlagensicherung von Banken mit Hauptsitz im europäischen Ausland
 Einlagensicherung der Sparkassen, des BVR und der öffentlichen Banken




Gesetzliche Einlagensicherung im In- und Ausland

Durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, kurz EAEG, sind in Deutschland private Einlagen zu 100 Prozent bis zu einer Höhe von 100.000 Euro geschützt. Das EAEG umfasst Sichteinlagen wie Girokonten, Termingelder, Sparbücher und Sparbriefe. Im Falle einer Bankpleite gewährleistet die EdB, die Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken, dass Anleger bis zu der erwähnten Höhe entschädigt werden. Der EdB muss jede Bank mit Hauptsitz in Deutschland angehören.

In Deutschland deckt sich die Mindesteinlagensicherung mit den EU-Richtlinien. Jedoch kann jedes Land höhere Mindestbeträge festsetzen oder höhere Beträge durch Mitgliedschaft in zusätzlichen Sicherungseinrichtungen garantiert werden. Im Falle einer Bankpleite werden Beträge bis 100.000 Euro von der Sicherungseinrichtung des Staates erstattet, in dem sich der Hauptsitz der Bank befindet. Darüber hinaus gehende Beträge werden von der jeweiligen zusätzlichen Entschädigungseinrichtung getragen.

Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken

Dem Bundesverband deutscher Banken gehören derzeit über 180 Banken an, wie zum Beispiel die Citibank oder die BMW Bank. Der Einlagensicherungsfonds des BdB garantiert die Sicherheit von Einlagen bis 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Das Eigenkapital einer Bank in Deutschland beträgt mindestens 5 Millionen Euro, abgesichert sind also mindestens 1,5 Millionen Euro – pro Kunde wohlgemerkt.

Auf www.bankenverband.de können Sie die Liste der Mitglieder einsehen und die genaue Höhe der maximal gesicherten Einlagen erfragen.

Einlagensicherung von Banken mit Hauptsitz im europäischen Ausland

EU-weit beträgt die Mindesteinlagensicherung bei privaten Einlagen 100 Prozent bis zu einer Maximalhöhe von 100.000 Euro pro Person. Jedes Land hat jedoch die Möglichkeit, den Mindestbetrag anzuheben.

Auch im Ausland schützen Banken die Einlagen ihrer Kunden durch zusätzliche Sicherungsfonds. Die Systeme sind denen in Deutschland ähnlich – Banken schließen sich zu Verbänden zusammen, verteilen das Risiko und können im Fall einer Bankpleite für die Sicherheit der privaten Einlagen garantieren. Wenn Sie ein Konto bei einer Bank mit Hauptsitz im Ausland eröffnen möchten, sollten Sie sich genau über die aktuelle Gesetzeslage zur Einlagensicherung informieren und prüfen, bis zu welcher Höhe das jeweilige Land sowie die jeweilige Bank die Sicherheit Ihrer Einlagen garantiert.

Einlagensicherung der Sparkassen, des BVR und der öffentlichen Banken

Der Haftungsverbund der Sparkassen

Die deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen schützen die Einlagen ihrer Kunden über einen Haftungsverbund. Der Einlagenschutz wird über ein mehrstufiges Sicherungssystem zu 100 Prozent gewährleistet. Auch für Einlagen von Tochterunternehmen der Sparkassen, wie zum Beispiel der Direktbank 1822direkt, haftet der Verbund.

Sicherungseinrichtung des BVR

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, kurz BVR, bietet Kunden der Mitgliedsbanken durch eine eigene Sicherungseinrichtung hundertprozentigen Einlagenschutz. Außer Volks- und Raiffeisenbanken sind Mitglieder des BVR unter anderem Spar- und Darlehensbanken, PSD-Banken und Sparda-Banken.

Entschädigungseinrichtung der öffentlichen Banken

Öffentliche Banken wie die Thüringer Aufbaubank oder die Deutsche Kreditbank sind Mitglieder des Bundesverbandes der öffentlichen Banken, kurz VÖB, und können ihren Kunden durch dessen Einlagensicherungsfonds hundertprozentigen Einlagenschutz bieten.