Basiswissen Ratenkredit
Was Sie bei der Kreditaufnahme berücksichtigen sollten.
Der Ratenkredit ist der Allrounder unter den Krediten. Kein spezielles Werkzeug, das nur auf einen einzigen Verwendungszweck zugeschnürt ist wie ein Hypothekenkredit, sondern ein fast universell verwendbares Darlehen. Daher gibt es auch kaum eine Bank, die nicht einen Ratenkredit in ihrem Produktportfolio hätte.
Der Ratenkredit
Die Laufzeit eines Ratenkredits liegt in der Regel zwischen 12 und 84 Monaten, der Kreditrahmen fängt bei 1.000 Euro an und endet bei 50.000 Euro. Ratenkredite sind meist nicht zweckgebunden, also nicht an den Kauf einer Sache gebunden. Eine Ausnahme von der Regel sind Autokredite, die lediglich zur Finanzierung eines PKW verwendet werden können. Ein normaler Ratenkredit jedoch unterliegt keinerlei Beschränkungen.
Im Gegensatz zum Dispokredit sind Ratenkredite eher ungeeignet, um kurzfristig an Geld zu kommen. Während der Dispo von heute auf morgen Liquidität schafft, eignet sich ein Ratenkredit vor allem für längerfristige Anschaffungen, wie ein Auto oder eine neue Küche.
Antragsvoraussetzungen & Antragsunterlagen
Die Antragsvoraussetzungen variieren zwar von Bank zu Bank, die Unterschiede sind jedoch meist gering. Für alle Kreditnehmer gelten einige grundlegende Bedingungen: Der Antragsteller muss volljährig sein und einen zeitlich unbeschränkten Arbeitsvertrag vorweisen können. Arbeitnehmer in Probezeit und Selbstständige haben es also deutlich schwerer, an einen Kredit zu kommen. Zudem ist ein Wohnsitz in Deutschland Pflicht. Ein negativer Eintrag bei der SCHUFA, der Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung, sollte ebenfalls nicht vorhanden sein, da dies für fast alle Banken ein Ausschlusskriterium darstellt. Ob ein negativer Eintrag vorliegt, kann man gegen eine Gebühr bei der SCHUFA erfragen.
Wer alle Voraussetzungen erfüllt und einen Kredit beantragt, muss dem Kreditgeber zusätzlich einige Dokumente zukommen lassen: Üblich sind die Kontoauszüge und Gehaltsabrechnungen der vergangenen Monate.
Auf einen Blick:
* mindestens 18 Jahre alt
* unbegrenzter Arbeitsvertrag
* Wohnsitz in Deutschland
* Kein negativer SCHUFA-Eintrag
* Kontoauszüge der vergangenen Monate
* Gehaltsabrechnungen der letzten Monate
Die Restschuldversicherung
Arbeitslosigkeit, Krankheit, Tod – drei eher unschöne Ereignisse, auf die nicht nur die meisten Kreditnehmer gut verzichten können. Oftmals folgt Arbeitslosigkeit und Krankheit eine finanzielle Durststrecke, die monatlichen Raten können nicht selten nicht mehr bezahlt werden. Gerade bei höheren Kreditsummen und längeren Laufzeiten kann eine Restschuldversicherung dem Kreditnehmer die Sicherheit geben, auch im Falle einer Kündigung nicht in die Zahlungsunfähigkeit abzurutschen. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die Zahlung der Raten und der Kredit wird ordnungsgemäß bedient. Die Restschuldversicherung für den Todesfall wiederum schützt primär die Familie des Kreditnehmers, die normalerweise die Raten des Verstorbenen bezahlen muss.
Sondertilgung und vorzeitige Ablösung
In der einen oder anderen Form bieten fast alle Kreditgeber Sondertilgungen und zum Teil sogar die vorzeitige Ablösung eines Kredits an. Allerdings variieren die Bedingungen nicht nur von Bank zu Bank, sondern auch von Kreditart zu Kreditart. Dispokredit und Abrufkredit können zum Beispiel völlig problemlos und vor allem ohne zusätzliche Kosten vorzeitig getilgt werden. Bei Ratenkrediten sind Sondertilgungen zwar generell möglich, dabei ist aber vor allem der Kostenfaktor zu beachten. Sondertilgungen und insbesondere eine vorzeitige Ablösung sind für die Bank eine Störung der eigenen Kalkulation und daher im Normalfall mit einer Strafgebühr belegt, der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung. Seit dem Inkrafttreten der Verbraucherkreditrichtlinie am 11. Juni 2010 ist festgelegt, dass Sondertilgungen und vorzeitige Ablösung jederzeit möglich sein müssen, die Vorfälligkeitsentschädigung hängt außerdem von der Restlaufzeit ab und ist auf maximal 1,00% gedeckelt.
Tipp:
Die Verbraucherkreditrichtlinie soll die verschiedenen Kreditangebote transparenter und dadurch besser vergleichbar machen. Banken haben bestimmte vorvertragliche Informationspflichten, beispielsweise müssen dem Kunden sämtliche Kosten, die für den Kredit anfallen, in einheitlicher Weise dargestellt und mit einem Beispiel näher erläutert werden. Der Zinssatz dieses Beispiels muss außerdem für mindestens zwei Drittel der Kunden auch tatsächlich erhältlich sein.


